„Die Digitalisierung der Verwaltung gehört zu den großen Herausforderungen unseres Gemeinwesens. War angesichts des Nachholbedarfs bereits ein klarer Trend zu Technologie-Projekten der öffentlichen Hand zu erkennen, so dürfte sich dieser angesichts der Covid-19-Pandemie nochmals beschleunigen. Dabei bedarf die Betätigung auf dem Feld des E-Government eines besonderen Gespürs für den Ausgleich der Interessen zwischen hoheitlichen Verwaltungsträgern und kommerziellen Akteuren. Zentraler Mechanismus für diesen Interessenausgleich ist das stark regulierte Vergabeverfahren. Entscheidend kommt es dabei aus juristischer Perspektive auf eine Kombination verfahrensrechtlicher Kompetenz mit umfassendem Verständnis für die maßgeblichen Technologien und ihren rechtlichen Rahmen sowie eingehende Expertise in der vertraglichen Absicherung solcher Geschäfte an.“
Dr. Torsten Kraul, Associated Partner und Co-Head Digital Business, Noerr