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E-Government 

Ansprechpartner
  • Kraul Torsten

    Dr. Torsten Kraul, LL.M.

    Rechtsanwalt
    T +49 30 20942030

Herausforderungen und Erfolgsfaktoren

 

  • Kommunen müssen in die Transformation zu E-Government investieren, um Ihre Attraktivität zu erhalten bzw. zu steigern

  • Eine moderne bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung bedarf der digitalen Transformation – sowohl der internen Verwaltungsabläufe ressortübergreifend als auch der Services für Bürger und Unternehmen. E-Government bietet gewaltiges Potenzial ein effizienteres Verwaltungshandeln zu erreichen.

  • E-Government betrifft nicht nur die öffentliche Verwaltung, sondern entwickelt sich zu einem wirtschaftlichen Betätigungsfeld für Unternehmen als Dienstleister. So ermöglicht die Umstellung auf E-Government attraktive Geschäftsmodelle, z.B. im Bereich der Optimierung der Service-Angebote durch die ressortübergreifende Bündelung und Aufbereitung von Daten, die Entwicklung einer kommunalen digitalen Infrastruktur oder auch die Beratung bei der Erarbeitung und Umsetzung von Digitalisierungsstrategien

  • Erfolgsfaktoren für den weiteren Ausbau von E-Government sind:
    • Leadership – die Unterstützung der Digitalisierung durch die jeweilige politische Führung der Kommune ist entscheidender Erfolgsfaktor für die erfolgreiche Umsetzung von E-Government-Prozessen
    • Ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen für die Bewältigung der Transformation
    • Eine offene, skalierbare und flexible IT-Infrastruktur
    • Ein klares und transparentes Datenkonzept (Welche Daten werden verarbeitet, wo werden sie gespeichert und wem gehören sie), das Kommunen, Unternehmen und Bürger einbezieht und auch Fragen des Datenschutzes und der Datensicherheit adressiert, um Ängste in der Bevölkerung abzubauen
    • Ein tiefes Verständnis für kommunale Strukturen, eine überzeugende Darstellung des Mehrwerts von E-Government Lösungen anhand konkreter Anwendungsbeispiele und eine frühzeitiger Einbindung aller Beteiligten (Commitment) auf Seiten der Lösungs-Anbieter

  • Für Anbieter von E-Government-Lösungen bedarf es eines besonderen Gespürs für den Ausgleich der Interessen zwischen hoheitlichen Verwaltungsträgern und kommerziellen Akteuren. Aus juristischer Perspektive kommt es dabei auf eine Kombination aus verfahrensrechtlicher Kompetenz, einem umfassenden Verständnis für die maßgeblichen Technologien und ihren rechtlichen Rahmen sowie der einhergehende Expertisen in der vertraglichen Absicherung solcher Geschäfts an.

 

„Die Digitalisierung der Verwaltung gehört zu den großen Herausforderungen unseres Gemeinwesens. War angesichts des Nachholbedarfs bereits ein klarer Trend zu Technologie-Projekten der öffentlichen Hand zu erkennen, so dürfte sich dieser angesichts der Covid-19-Pandemie nochmals beschleunigen. Dabei bedarf die Betätigung auf dem Feld des E-Government eines besonderen Gespürs für den Ausgleich der Interessen zwischen hoheitlichen Verwaltungsträgern und kommerziellen Akteuren. Zentraler Mechanismus für diesen Interessenausgleich ist das stark regulierte Vergabeverfahren. Entscheidend kommt es dabei aus juristischer Perspektive auf eine Kombination verfahrensrechtlicher Kompetenz mit umfassendem Verständnis für die maßgeblichen Technologien und ihren rechtlichen Rahmen sowie eingehende Expertise in der vertraglichen Absicherung solcher Geschäfte an.“

Dr. Torsten Kraul, Associated Partner und Co-Head Digital Business, Noerr

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